ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & KONDITIONEN 
DER HBN LOGISTIK GMBH & CO. KG
                    Folgende Punkte gelten für unseren
nationalen Express-Service 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der HBN Logistik GmbH & Co. KG (folgend: HBN) finden auf alle Aufträge Anwendung, die der HBN erteilt werden, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte handelt. Alle
                        Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. 
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, es bedarf keinem nochmaligen Hinweis
                        auf diese AGBs. Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und finden erst nach der schriftlichen Bestätigung durch HBN Wirksamkeit. Unsere bzw. die Fahrer unserer Kooperationspartner (diese von HBN frei zu wählen) sind
                        zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt. 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich HBN und vom HBN beauftragten
                        Unternehmen berufen können. Daher weist HBN ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin. 
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen),
                        jeweils in der neuesten Fassung sowie der Haustarif zur Transportversicherung. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne in Schriftform zugesandt. 
1. Allgemeines 
Geltungsbereich für unsere
                        Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandende. Für die Abholung sowie Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Aufschlag von 31,00 Euro, netto pro Sendung, wobei keine
                        garantierte Zusage zur Laufzeit gegeben werden kann. 
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter 
Die HBN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: 
Wertgegenstände
                        wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes,
                        insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind;
                        lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter
                        und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches
                        Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden. 
Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage sowie der
                        schriftlichen Zusage vom HBN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden ausschließlich ohne Laufzeitzusage versandt. 
Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5 sind ohne
                        Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen! 
HBN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. HBN obliegt es nicht, Güter hinsichtlich
                        eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen. 
3. Frankatur 
Wir fertigen grundsätzlich Frei Haus -Sendungen ab. Unfrei -Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag zu deklarieren. 
Sollte
                        der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber HBN verpflichtet. 
4. Nachnahme 
Nachnahmebeträge
                        werden nur auf der Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Eine - ohne Beachtung dieser Form - im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet HBN nicht zur Erhebung der Nachnahme. Der Zuschlag
                        für Nachnahmesendungen beträgt innerdeutsch 12,50 EUR. Nachnahmesendung in dein Drittland bedürfen der vorherigen Anfrage. 
5. Kosten 
Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach
                        unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen HBN und dem Versender. 
6. Kostenverantwortung 
Die
                        Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen
                        Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet. 
7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen 
Alle
                        Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. 
Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer Unfrei -Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung
                        erstellt werden, berechnet HBN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet. 
Die
                        Aufrechnung ist gegenüber HBN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. 
8. Versicherung 
Die
                        HBN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. 
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung
                        (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam. 
Schadenersatzansprüche können
                        nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit. 
9. Paletten-Austauschgebühr 
Grundsätzlich
                        schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von netto 10,20 Euro pro Europalette und netto 76,70
                        Euro pro Gitterbox. 
10. Außergewöhnliche Kostensteigerung 
Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen. 
11. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen 
Als
                        voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. 
Die Berechnung des Volumengewichts
                        erfolgt durch folgende Formel: 
Länge x Breite x Höhe / 5000. 
Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder
                        50 cm (H) sind, unseren Kundenservice vorab zu informieren. 
Bei überschreitung eines Einzelmaßes von 300 cm wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet. 
Bei Sendungen mit mehr als 500 cm (L), 240 cm (B) oder 180
                        cm (H), erfolgt die Beförderung nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung. 
12. Haftungsbegrenzung 
Die Haftung von HBN für Güterschäden ist auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR)
                        pro beschädigtes oder in Verlust geratenes Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. 
Die Haftung von HBN für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt
                        auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 Euro je Schadensfall.
übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Auftraggebers
                        bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird HBN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten. 
HBN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Erhöhung der
                        Vergütung zu verbinden. Die § 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. 
Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von HBN für Güterschäden auf 5,00 Euro / kg, für Vermögensschäden auf 5.000,00 Euro je Schadensfall begrenzt.
                        Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend § 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. 
Vorstehende Haftungsbegrenzungen
                        gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die HBN, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
                        eintreten wird, begangen hat. 
14. Ablieferung 
Die Ablieferung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur
                        Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person. Messesendungen werden grundsätzlich frei Haus abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten
                        unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit HBN. 
Eine Laufzeitzusage entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den HBN Standardtarifen. HBN darf
                        elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. 
15. Abliefernachweis 
Kostenlos erhalten Sie von uns - auf Anfrage, innerhalb von vier Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft.
                        Einen schriftlichen Abliefernachweis können Sie binnen 8 Wochen - ab Leistungsdatum - kostenpflichtig bestellen. Die Gebühr für diesen Service beträgt 12,80 Euro, netto (15,23 EUR, brutto) pro Nachweis. Wenden Sie sich hierzu bitte
                        direkt an unsere Kundenbetreuung. 
16. Dokumentation 
Der HBN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das HBN
                        Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet die HBN nicht. 
Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/ Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient
                        sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. HBN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem HBN Speditionsauftrag zu überprüfen
                        oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen. 
17. Elektronische Unterschrift 
Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers
                        bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt. 
18. Zur besonderen Beachtung 
1.
                        Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag- und LKW-Transport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoff e, Kategorie B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in
                        Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert. 
2. Achtung! Unsere Laufzeiten können nur eingehalten werden, wenn die gesamte speditionelle Abwicklung unter der Regie von HBN verläuft. Ist ein Empfangsspediteur oder
                        Selbstabholer vorgeschrieben, endet die Laufzeitzusage bei Ankunft der Sendung an der Empfangsstation. 
3. Die Empfangsstelle muss mindestens 90 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendungen
                        bereitstehen (z. B. ab 6:30 Uhr für eine Anlieferung mit Overnight ++ Option). 
Diese Regelung gilt für alle Services mit zeitintensiver Zustellung, also für Overnight ++, Overnight +, Overnight sowie eco 24. 
Die
                        zuschlagspflichtige Samstagzustellung endet um 14:00 Uhr. 4. Verpackungsmaterial transportieren wir nur mit Transportauftrag. 
5. Ist keine Sendungsart (Waren oder Dokumente) angegeben oder mehrere (sich ausschließende),
                        wird die Sendung als Ware über den Express-Service transportiert. 
6. Wird ein Overnight ++ für eine Zustelladresse beauftragt, die nicht mit diesem Service bedient werden kann, 
erfolgt die Zustellung automatisch
                        mit dem Service Overnight +. 
7. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr bleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen
                        an. 
8. Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z. B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein. 
19. Gerichtsstand 
Erfüllungsort
                        und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.
FOLGENDE PUNKTE GELTEN FÜR UNSEREN
INTERNATIONALEN EXPRESSDIENSTE
                        1. Allgemeines 
Diese Bedingungen gelten, wenn der Ort der übernahme des zu befördernden Gutes und der für die Ablieferung (oder ggf. verfügten Lagerung) vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen.
                            Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absenderland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. Bei den internationalen Luftverkehrsabkommen
                            kann es sich um das "übereinkommen vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer übereinkommen)" oder um "Das Abkommen zur Vereinheitlichung von
                            Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" unterzeichnet in Warschau am 12.10.1929 oder um diese durch ein Protokoll oder ein ergänzendes Abkommen geändertes oder ergänztes Abkommen oder jegliches sonstige
                            internationale Abkommen, das eines der vorstehenden Abkommen ersetzt oder Vorrang davor hat, handeln. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten übereinkommens
                            über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder
                            Verspätung des Frachtgutes. 
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter 
HBN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: 
Wertgegenstände wie Edelmetalle,
                            Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes,
                            insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waff en, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten
                            sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche
                            Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder
                            behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden. 
Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage
                            sowie die schriftliche Zusage vom HBN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden ausschließlich ohne Laufzeitzusage versandt. 
Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5
                            sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen!HBN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben HBN wurden. HBN obliegt es nicht, Güter
                            hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen. 
3. Frankatur 
Wir fertigen grundsätzlich Frei Haus -Sendungen ab. Unfrei -Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag
                            zu deklarieren. Für Unfrei -Sendungen erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 25,00 EUR. 
Sollte der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber
                            stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber HBN verpflichtet. 
4. Nachnahme 
Die Erhebung von Warennachnahme (Inkasso) ist unvereinbar mit dem internationalen Express-System. HBN akzeptiert
                            deshalb ausnahmslos keine Verpflichtung zur Erhebung von Warennachnahme. Entsprechende Klauseln, die der Versender/Auftraggeber in den Speditionsauftrag/Luft-/Frachtbrief aufnimmt, begründen – auch wenn dem nicht ausdrücklich
                            widersprochen wird – für HBN keinerlei Verpflichtung zur Beachtung dieser Klauseln. 
5. Kosten 
Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich
                            der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen HBN und dem Versender. 
6. Kostenverantwortung 
Die
                            Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen
                            Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet. 
7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen 
Alle
                            Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. 
Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Einhaltung des Zahlungsziels von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei Begleichung
                            der Rechnung abzugsfähig sind. 
Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer Unfrei -Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet
                            HBN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet. 
Die Aufrechnung ist gegenüber
                            HBN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. 
9. Versicherung 
HBN
                            haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. 
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und
                            Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach 
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam. 
Schadenersatzansprüche
                            können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit. 
HBN behält
                            sich das Recht vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich.
                            Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen. Eine Haftung von HBN ist hierfür ausgeschlossen.
10. Bestimmungen für die Zollabfertigung 
Mit
                            der Übergabe der Sendung an HBN wird HBN bzw. seine Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen
                            der Zollbehörden oder aufgrund des Fehlens vollständiger Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit ggf. erhobenen Zollgebühren
                            und Steuern in Rechnung gestellt. 
Falls der Empfänger nicht auf die erste Anforderung von HBN bzw. seinen Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) zahlt, ist der Versender/Auftraggeber von HBN ur
                            Zahlung des fraglichen Betrages an HBN verpflichtet. Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Für die Erstellung von Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwert von EUR 3.000,00 werden
                            EUR 30,00 pro Sendung berechnet; bei höheren Warenwerten wird ein Zuschlag entsprechend des individuellen Aufwands erhoben. In unseren Preisen für eine komplette Haus-zu-Haus-Zustellung sind einfache Zollformalitäten für geringwertige
                            Sendungen sowie die Zollformalitäten für höherwertige Sendungen, für die einfache Zollerklärungen ausreichen, enthalten. 
In manchen Ländern können für komplexe Zollhandlungen zusätzliche Gebühren verlangt werden,
                            u.a. für Sendungen mit einfacher Zollerklärung, aber mit mehr als drei unterschiedlichen Positionen, mit Zollkaution bzw. Sendungen, für deren Lieferung Zollkaution zu stellen ist, für die zeitweilig besondere Importbestimmungen
                            gelten, für deren Zollabfertigung außer der Zollbehörde noch andere Behörden zuständig sind. 
HBN bzw. seine Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) liefert nicht verzollt, sondern verauslagt für
                            den Importeur die zu zahlenden Importzölle und –abgaben. Für diesen Service berechnen wir eine Importabfertigungspauschale von EUR 25,00 und eine zusätzliche Vorlageprovision in Höhe von 5% der Vorschusszahlung. 
11. Außergewöhnliche Kostensteigerung 
Unvorhersehbare
                            Kostensteigerungen (z.B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen. 
12. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen 
Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht
                            höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt 
nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. 
Die Berechnung des Volumengewichts erfolgt durch folgende
                            Formel: Länge x Breite x Höhe / 5000. 
Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder 50 cm (H) sind, unseren Kundenservice
                            vorab zu informieren. 
13. Haftung/Haftungserhöhung (ITLL) 
Sofern die internationalen Luftverkehrsabkommen oder die CMR oder sonstiges zwingendes Recht gilt, wird die Haftung von HBN gemäß
                            diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.
Findet zwingendes Recht keine Anwendung oder enthält das zwingende Recht keine Regelung, bestimmt sich die Haftung von HBN wie folgt: 
Die Haftung von HBN für Güterschäden
                            ist auf zwei Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung der HBN für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut
                            ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadenfall. übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung
                            des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird HBN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten. 
HBN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen
                            mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden. Die § 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von HBN für Güterschäden auf EUR 5,00/kg, für Vermögensschäden auf EUR 5.000,00 je Schadenfall
                            begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend § 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. 
Vorstehende
                            Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die HBN, seine gesetzlichen Vertreten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
                            dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat. 
Gemäß jeweils gültigem Tarif gilt eine Haftungserhöhung für Vermögensschäden bis EUR 5.000,00 über die Haftungs- und Transportversicherungsbedingungen
                            hinaus als vereinbart (ITLL). 
14. Transportversicherung 
HBN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. 
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers
                            und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen,
                            werden erst nach 
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam. 
Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht
                            wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit. 
15. Abliefernachweis 
Kostenlos erhalten Sie von uns - auf Anfrage, innerhalb von vier
                            Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis können Sie binnen 8 Wochen - ab Leistungsdatum - kostenpflichtig bestellen. Die Gebühr für diesen Service beträgt 12,80 Euro, netto
                            (15,23 EUR, brutto) pro Nachweis. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an unsere Kundenbetreuung. 
16. Dokumentation 
Der HBN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig
                            ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das HBN Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet HBN nicht. 
Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/
                            Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders.
                            HBN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem HBN Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen. 
17. Elektronische Unterschrift 
Soweit
                            die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als
                            Abliefernachweis gilt. 
18. Zur besonderen Beachtung 
Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag und LKW- und Lufttransport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoffe, Kategorie
                            B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert. 
Ist der Service nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt (Express/Economy
                            Express) erfolgt die Auftragsdurchführung generell als Express. 
Die Empfangsstelle muss mindestens 90 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendung bereitstehen (z.B. ab 07.30 Uhr für eine
                            Anlieferung mit Overnight + Option) 
Kann eine Sendung aufgrund ihres Gewichtes, ihrer Abmessungen oder sonstigen Eigenschaften nicht über den Service Express bzw. Economy Express befördert werden, so erfolgt eine
                            anderweitige Abfertigung der Sendung nur nach Weisung bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber, die schriftlich vom Auftraggeber bestätigt werden muss. Bis dahin wird die Sendung durch HBN in Verwahrung genommen. 
Auch
                            in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an. 
Aus abwicklungstechnischen
                            Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein. 
19. Gerichtsstand 
Erfüllungsort und ausschließlicher
                            Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten. 
Wenn
                            Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder über Dienstleistungen informiert werden möchten, die über die hier beschriebenen Standardleistungen hinausgehen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.
